Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Naturfreundehaus Grindelwald
Das Naturfreundehaus Grindelwald (NFHGW) ist ein Betrieb der Naturfreundehaeuser AG (NFHAG). Die vorliegenden AGB gelten ausschliesslich für alle Reservationsanfragen und Reservationen beim Naturfreundehaus Grindelwald. Die Hausordnung ist Bestandteil der vorliegenden AGB.
1. Vertragsabschluss (Reservationsbestätigung) und Zahlung
Der Vertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der buchenden Person (Gast) und NFHGW abgeschlossen. Dies erfolgt in der Regel über eine Reservationsbestätigung. Wird ein schriftlicher Vertrag verlangt, ist dieser innert 5 Tagen nach Erhalt unterzeichnet an NFHGW zurückzusenden. Ansonsten wird die Reservation hinfällig.
Der vom NFHGW bestätigte Übernachtungspreis inkl. Zusatzleistungen (z.B. Parkplatz, Mahlzeiten) und Kurtaxen hat der Gast im NFHGW beim Check-in zu bezahlen. Konsumationen während des Aufenthalts sind beim Check-out zu bezahlen. Bei nachträglichen Konsumationen behält sich NFHGW vor, diese dem Gast in Rechnung zu stellen. Dazu benutzt das Hostel die vom Gast angegebene Zahlungsart.
Das NFHGW ist berechtigt, ein Zuschlag für Leerbetten im gebuchten Zimmer zu erheben.
Die verbindlichen Preise unserer Leistungen werden auf den eigenen Internetseiten publiziert.
2. Vorauszahlung
NFHGW ist berechtigt, zur Sicherstellung der Buchung eine Vorauszahlung zu verlangen. Wird eine Vorauszahlung verlangt, ist diese bis zum angegebenen Verfalldatum zu leisten. Das NFHGW ist befugt, vorsorglich eine Kaution auf der Kreditkarte zu erheben.
3. Annullationen und Umbuchungen
Annullationen und Umbuchungen sowie Reduktion von Teilnehmerzahlen oder Aufenthaltsdauer sind nur gültig, wenn diese schriftlich dem NFHGW zugestellt werden. Die Annulierungskosten bemessen sich nach Massgabe der gebuchten Leistungen (ohne Gebühren). Je nach Gruppengrösse gelten unterschiedliche Kostenfolgen für den Gast oder die Gästegruppe:
Einzelpersonen und Gruppen bis 9 Personen
– Bei Rücktritt bis zum 5. Tag vor Anreise ohne Kostenfolge
– bei Rücktritt 4 bis 2 Tage vor Anreise 50%
– bei noch späterem Rücktritt 100%
Gruppen ab 10 Personen
– bei Rücktritt bis 6 Monate vor Anreise 20%
– bei Rücktritt 6 bis 5 Monate vor Anreise 40%
– bei Rücktritt 5 bis 4 Monate vor Anreise 60%
– bei Rücktritt 4 bis 3 Monate vor Anreise 80%
– bei noch späterem Rücktritt 100%
Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung (18:00 Uhr) beim NFHGW. Diese gilt erst als erfolgt, wenn eine entsprechende Bestätigung durch NFHGW vorliegt.
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung.
4. Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das NFHGW berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen. Das NFHGW ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. In diesem Fall reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
5. Reisebeschränkungen zufolge äusseren Ereignissen
Die Reisenden sind verpflichtet, sich selbständig über geltende aktuelle Reiserestriktionen zu informieren. Kann der Gast (bzw. Gästegruppe) nicht anreisen, da die Ausreise aus seinem Land oder die Einreise in die Schweiz nicht möglich ist, sind keine Annullierungskosten geschuldet. Die Beweislast für vorgenannte Reisebeschränkungen liegt beim Gast (bzw. Gästegruppe).
Bei Annullationen oder Umbuchungen aufgrund behördlicher Interventionen gelten die Annullationsbedingungen gemäss Ziff. 3.
6. Schadenersatzpflicht und Haftung
Die Ansprüche müssen umgehend, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Rückkehr, schriftlich beim NFHGW geltend gemacht werden. Das NFHGW haftet gegenüber dem Gast nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrags auf Versäumnisse des Gastes, auf unvorhersehbare und unabwendbare Versäumnisse Dritter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. NFHGW lehnt jede Haftung ab für Diebstahl und Beschädigung an durch Gäste, Veranstalter, Teilnehmende oder Dritten eingebrachten Materialien.
Vom Gast oder seinen Hilfspersonen verursachte Schäden oder durch sein Verhalten verursachter Mehraufwand werden zu Wiederbeschaffungskosten (Neupreis plus Beschaffungskosten und Arbeit) verrechnet. NFHGW muss dem Gast dabei kein Verschulden nachweisen. Entsprechende Forderungen sind bis 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Das NFHGW ist befugt, vorsorglich eine Kaution auf der Kreditkarte zu erheben.
7. Benützung der Zimmer
Das zugewiesene Zimmer (miteingeschlossen Betten im Gruppenraum) ist durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Es darf nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche in der durch den Gast angenommenen Offerte angegeben ist. Dem Gast ist es nicht gestattet, beim NFHGW gemietete Zimmer Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Für allfällige Schäden haftet der Gast, ausser er kann nachweisen, dass diese ohne sein Verschulden (bzw. Verschulden von Mitbenützern) entstanden sind. Schäden sind unverzüglich dem NFHGW zu melden.
8. Datenschutz
Für das NFHGW hat die Wahrung der Privatsphäre des Gastes hohe Priorität. Das NFHGW ist bestrebt, diesem ein Höchstmass an Datenschutz und Sicherheit zu garantieren. Die im Rahmen der Buchung erfassten persönlichen Angaben (z.B. Name, E-Mail-Adresse etc.) werden sowohl vom NFHGW wie auch von der NFHAG gespeichert und zur korrekten Abwicklung von Reservation, Buchung und Aufenthalt in den Naturfreundehäuser der NFHAG sowie zu Marketing- und Statistikzwecken verwendet. Persönlichen Angaben werden dabei vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Kreditkartenangaben werden nicht gespeichert. Sie werden am Ende des Buchungsvorgangs über eine verschlüsselte Verbindung direkt an die Kreditkartenunternehmen übermittelt und validiert.
9. Gepäck
Das NFHGW haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter. Soweit das NFHGW für Dritte einzustehen hat, haftet es nur, wenn ein Verschulden vorliegt. Die Haftung des NFHGW wird ausdrücklich auf die Leistungen der Betriebshaftpflicht-Versicherung begrenzt, eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für Wertsachen übernimmt das NFHGW nur, wenn sie im Hostelsafe verwahrt oder an der Rezeption gegen schriftliche Bestätigung abgegeben werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Störung oder Unterbrechung des Hostelbetriebes oder durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Feuer etc. verursacht werden, wird ausgeschlossen.
10. Keine Haftung bei Schädlingen in der Beherbergung
Schädlinge in der Beherbergung kommen auch in der Schweizer Parahotellerie vor. Um einem Schädlingsbefall vorzubeugen oder entgegenzuwirken, arbeitet das NFHGW eng mit einer professionellen Schädlingsbekämpfungsfirma zusammen. Deren Anweisungen werden strikt befolgt. Jegliche Haftung des NFHGW für Reisegepäck, Fahrzeug oder Gesundheitskosten u.a. im Zusammenhang mit Schädlingen wird abgelehnt.
11. Haustiere
Haustiere dürfen nur nach Absprache mit der Betriebsleitung mitgenommen werden. Der Halter hat für allfällige durch das Tier verursachte Schäden am Haus aufzukommen. Das NFHGW ist befugt, vorsorglich eine Kaution auf der Kreditkarte zu erheben.
12. Gerichtsstand
Für alle unter diesen AGB mit dem NFHGW abgeschlossenen Verträgen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Grindelwald.